EU-Richtlinien sind Rechtsakte der Europäischen Union, die Mitgliedstaaten zur Umsetzung in nationales Recht verpflichten, dabei aber einen Spielraum bei der Ausgestaltung lassen. Im EMF-Kontext zentral: die Richtlinie 2013/35/EU zum Schutz von Arbeitnehmern vor EMF-Exposition sowie die Ratsempfehlung 1999/519/EG zu Grenzwerten für die Allgemeinbevölkerung, die auf ICNIRP-Werten basiert.