Grenzwerte sind behördlich festgelegte Maximalwerte für die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern. In der EU basieren sie auf ICNIRP-Empfehlungen und der Ratsempfehlung 1999/519/EG für die Allgemeinbevölkerung. Sie sollen vor nachgewiesenen thermischen Schäden schützen, berücksichtigen jedoch explizit keine nicht-thermischen Langzeiteffekte.