Strahlenschutz umfasst alle Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Wirkungen ionisierender und nichtionisierender Strahlung. Im EMF-Kontext schließt er technische Maßnahmen (Abschirmung, Antennenkonfiguration), bauliche Maßnahmen (Abstand zu Sendeanlagen) und Verhaltensmaßnahmen (Nutzungsminimierung) ein. Der rechtliche Rahmen in Deutschland wird durch die 26. BImSchV und das Strahlenschutzgesetz gebildet.