Das Vorsorgeprinzip ist ein umwelt- und gesundheitspolitisches Handlungsgebot, das bei wissenschaftlicher Unsicherheit über potenzielle Schäden präventive Maßnahmen rechtfertigt, auch ohne abschließenden Beweis der Kausalität. Es ist im EU-Recht (Art. 191 AEUV) verankert und wird von Kritikern aktueller EMF-Grenzwerte als Argument für strengere Regelungen herangezogen. Der Grundsatz ALARA (As Low As Reasonably Achievable) ist seine operative Umsetzung.